Bachelorstudium Umweltingenieurwesen

Das Bachelorstudium besteht aus den sieben Prüfungsfächern Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, ingenieurwissenschaftliche Grundlagen, fachübergreifende Inhalte, allgemeine fachspezifische Grundlagen, fachspezifische Schwerpunkte des Umweltingenieurwesens, Bachelorarbeit sowie freie Wahlfächer und Transferable Skills.
- Das Prüfungsfach Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen umfasst die Module Mathematik, Chemie, Physik und Biowissenschaften.
- Das Prüfungsfach Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen umfasst die Module Mechanik, Geologie und Boden, Verfahrenstechnik und Messtechnik, Geoinformation und Geodäsie sowie Programmieren und Modellierung.
- Das Prüfungsfach Fachübergreifende Inhalte beinhaltet die zwei Module Recht und Wirtschaft.
- Das Prüfungsfach Allgemeine fachspezifische Grundlagen setzt sich aus den zwei Modulen Mensch, Umwelt und Technik sowie Energie und Umwelt zusammen.
- Das Prüfungsfach Fachspezifische Schwerpunkte des Umweltingenieurwesens umfasst die 5 Module Umweltdatenmanagement, Umweltrisiko - Klima, Luftqualität und Lärm, Umweltrisiko – Wasser, Wassergütewirtschaft sowie Ressourcenmanagement. Letztere zwei Module bilden einen der vier Schwerpunkte des Umweltingenieurwesen-Bachelorstudiums.
- Weiters umfasst das Bachelorstudium die Prüfungsfächer und gleichnamigen Module Bachelorarbeit bzw. Freie Wahlfächer und Transferable Skills.
Fristen für die Zulassung und Einteilung des Studienjahres
Für die Zulassung zum Studium müssen Sie eine Online-Vorerfassung durchführen und sich danach persönlich mit allen Unterlagen in der Studienabteilung melden.
Vor dem Studium muss die Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (Studien-VoR-Phase) zur Selbstorientierung (nicht beschränkend) absolviert werden.
Informationen finden Sie auf der Seite der Studienabteilung.
Zulassungsverfahren | Kontakt für die Zulassung |
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Studien- und Prüfungsabteilung |
Studienberechtigungsprüfung
Wenn Sie keine Reifeprüfung besitzen und studieren möchten, haben Sie die Möglichkeit mit einer Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für eine Studienrichtung zu erlangen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Vorbildung für das angestrebte Studium, die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie ein Mindestalter von 22 Jahren (siehe bmukk).
Informationen zum Antrag und der Zulassung finden Sie auf der Seite der Studienabteilung der TU Wien.
Ansprechpartner für die Studienberechtigungsprüfung der Fakultät für Bauingenieurwesen ist Herr Assistant Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johannes Pistrol: johannes.pistrol@tuwien.ac.at
Aufbau des Bachelorstudiums
Das Studium Umweltingenieurwesen gliedert sich in
das Bachelorstudium Umweltingenieurwesen sowie darauf aufbauend
das Masterstudium Umweltingenieurwesen (ab WS 2021/22).
Das Bachelorstudium Umweltingenieurwesen dauert sechs Semester.
Das Studium schließt mit dem Titel Bachelor of Science ab.
Dieser Abschluss eröffnet den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, neben dem Masterstudium auch das Studium im Ausland fortzusetzen oder einen Master in einem artverwandten Gebiet zu absolvieren.
Das Bachelorstudium gliedert sich in:
Pflichtfächer | 150 ECTS |
Freie Wahlfächer* | 18 ECTS |
Bachelorarbeit | 12 ECTS |
Summe | 180 ECTS |
* von den Freien Wahlfächern müssen mindestens 6 ECTS Transferable Skills sein.
Transferable Skills werden aus dem zentralen Transferable Skills Angebot der TU Wien gewählt. Freie Wählfächer können aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot der TU Wien bzw. anderer in- und ausländischer Universitäten gewählt werden.
Den genauen Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiums können Sie dem Studienplan entnehmen.
Übergangsbestimmungen
Derzeit ist folgende befristete Übergangsbestimmung für das Bachelorstudium in Kraft.
Bei Fragen zum Studienplan oder den Übergangsbestimmungen wenden Sie sich bitte an das Dekanat.
Alle Downloads zum Studienplan
Der Stundenplan enthält die im Studienplan vorgegebenen Pflichtlehrveranstaltungen und gilt als Orientierungshilfe. Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen entsprechend des Stundenplans zu absolvieren.
Aktuelle Details zu den Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Studienplan im TISS.
Übersicht der Pflichtlehrveranstaltungen pro Semester Den aktuellen Stundenplan entnehmen Sie bitte den Downloads.
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Anrechnung von Praxistätigkeit
Im Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, sich Praxistätigkeiten (Ferialpraxis/ Arbeit in einem facheinschlägigen Bereich), die während des Studiums durchgeführt wurden, als freies Wahlfach anrechnen zu lassen. Dafür ist Folgendes notwendig:
- Ausfüllen des Formulars für die Anrechnung von Praxistätigkeit.
- Einholen der Bestätigung des_der Arbeitgeber_in
- Übermittlung der Unterlagen (Formular "Ansuchen zur Anrechnung der Facheinschlägigen Praxis", Bestätigung Arbeitgeber, Nachweis Sozialversicherung, aktuelles Studienbuchblatt) an das Dekanat (uiw@tuwien.ac.at).
Sollte eines der Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist die Anerkennung der Facheinschlägigen Praxis nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass Ferialpraktika, die während der Schulausbilung absolviert wurden, nicht angerechnet werden können!
Ausführliche Informationen zur Anerkennung der facheinschlägigen Praxis können der Richtlinie entnommen werden.
Der Abschluss des Bachelorstudiums ist nach der positiven Absolvierung aller notwendigen Lehrveranstaltungen unverzüglich im Dekanat einzureichen.
Die Anmeldung zum Bachelorabschluss erfolgt online unter folgendem Link:
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Daten müssen vollständig und gewissenhaft eingegeben werden!
Nach abgeschlossener Eingabe müssen folgende Unterlagen eingescannt an das Dekanat (uiw@tuwien.ac.at) gesendet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird empfohlen, die Unterlagen geschützt (z.B. über eine Cloud) zu übermitteln.
- Formular "Ansuchen um"
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung - Absolventenliste
- Ausfüllen des Fragebogens auf www.statistik.at/ustat2/ und Abgabe der UStat2-Bestätigung
- aktuelles Studienblatt
- ggf. Lehrveranstaltungszeugnisse, die bei der Webeingabe nicht aus dem TISS importiert werden konnten (z.B. Freie Wahlfächer, die NICHT an der TU Wien absolviert wurden)
- ggf. Anrechnungsbescheid + Sammelzeugnis mit Anrechnungen
Bitte alle Formulare vollständig ausgefüllt schicken!
Nach der Ausstellung der Abschlussdokumente haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von den Zulassungszeiten für das konsekutive Masterstudium zu inskribieren. In der Zeit zwischen der letzten Prüfung des Bachelorstudiums und der Inskription für das konsekutive Masterstudium können keine Prüfungen abgelegt werden.
Durch den Studienabschluss endet der Bezug der Studienbeihilfe. Für den weiteren Bezug ist ein Folgeantrag bei der Studienbeihilfebehörde zu stellen.