Dissertation
Dissertationsvereinbarung
Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium müssen Sie die Dissertationsvereinbarung mit einem einseitigen Abstract über den Inhalt der geplanten Arbeit im Dekanat abgeben.
Jährlich ist ein Bericht über den Fortgang der Dissertation abzugeben.
Sollten Sie eine_n Gutachter_in bzw Prüfer_in einer anderen Fakultät der TU Wien oder einer anderen Universität wählen, ist dies am Dekanat zu melden. Der Studiendekan entscheidet aufgrund der Angaben, ob die gewählte Person als Gutachter_in bzw. Prüfer_in tätig werden kann.
Bitte stellen Sie den Antrag entsprechend frühzeitig!
Ein_e Gutachter_in bzw. ein_e Prüfer_in aus demselben Forschungsbereich wie der_die Betreuer_in ist unzulässig.
Kumulative Dissertation
Im Regelfall ist eine Dissertation als Monographie zu verfassen. In Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin und dem Studiendekan kann auch eine kumulative Form gewählt werden.
Dabei sind die Richtlinien über die Verfassung von kumulativen Dissertationen des Vizerektors für Lehre und der Fakultät für Bauingenieurwesen zu beachten:Richtlinien des Vizerektors für Lehre
Richtlinien der Fakultät für Bauingenieurwesen
Zu Beginn muss die kumulative Dissertation am Dekanat mit dem Formular "Dissertationsvereinbarung" (s.o.) gemeldet werden.
Wissenschaftliches Arbeiten
Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie in einer Kurzinformation der Arbeiterkammer.
Weiterführende Informationen können Sie der entsprechenden Fachliteratur in der TU Bibliothek entnehmen.
Informieren Sie sich auch im Code of Conduct über die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens an der TU Wien.
Vorlage Titelblatt der Dissertation